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   BGH, 30.06.1993 - XII ARZ 18/93   

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https://dejure.org/1993,3996
BGH, 30.06.1993 - XII ARZ 18/93 (https://dejure.org/1993,3996)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1993 - XII ARZ 18/93 (https://dejure.org/1993,3996)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - XII ARZ 18/93 (https://dejure.org/1993,3996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungstitel - Unterhalt - Zuständigkeit - Urkundsbeamter - Titelumschreibung - Familiensenat - Vertragliche Ausgestaltung - Scheidungsfolgevergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung und die Titelumschreibung für Unterhaltstitel aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des 1. EheRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus BGH, 30.06.1993 - XII ARZ 18/93
    1. Für die Entscheidung des Kompetenzkonfliktes zwischen den beteiligten Senaten des Oberlandesgerichts ist der Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO zuständig (BGHZ 71, 264, 266).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 35/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Familiengerichts in Nichtfamiliensache

    Auszug aus BGH, 30.06.1993 - XII ARZ 18/93
    Anders als in dem vom Senatmit Beschluß vom 13. Juli 1988 (IVb ARZ 35/88 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2 - Familiensenat 1) entschiedenen Fall läßt sich aus dem Prinzip der sogenannten formellen Anknüpfung hier kein brauchbares Kriterium für die Zuständigkeitsbestimmung innerhalb des Oberlandesgerichts herleiten.
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 30. Juni 1993 (XII ARZ 18/93 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen) dargelegt hat, beruht § 529 Abs. 3 Satz 1 ZPO nach dem Sinnzusammenhang mit Satz 2 der Vorschrift auf dem Bestreben, Sachentscheidungen eines erstinstanzlichen Gerichts nicht dem Angriff mit Zuständigkeitsrügen auszusetzen, die erstmals in der Rechtsmittelinstanz erhoben werden.
  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Voraussetzung hierfür ist, daß die Partei in erster Instanz überhaupt eine Rügemöglichkeit hatte (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1993 - XII ARZ 18/93 - zur Veröffentlichung bestimmt) und von dieser Gebrauch oder jedenfalls unverschuldet keinen Gebrauch gemacht hat.
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